Spruch Der Beschluß des Kreisgerichtes Korneuburg vom 28.Juli 1988, GZ 14 BE 1018/88-9, verletzt insoweit, als Franz P*** anläßlich seiner bedingten Entlassung aus der Anstalt nach § 21 Abs. 1 StGB die Weisung erteilt wurde, sich einer stationären Behandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu unterzie…
Text Gründe: Der am 2.Feber 1951 geborene Franz P*** wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Krems a.d. D. vom 23.Feber 1977, 11 Vr 1100/76, gemäß § 21 Abs. 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Zuletzt wurde er in der Justizanstalt Göllersdorf angehalten. Die psychiatrische …
Rechtliche Beurteilung Die Erteilung der die stationäre und ambulante psychiatrische Behandlung (und den vierteljährlichen Nachweis dieser Behandlungen) betreffenden Weisung steht, wie der Generalprokurator in seiner gemäß § 33 Abs. 2 StPO erhobenen Beschwerde zutreffend aufzeigt, mit dem Gesetz nicht im Einklang. Gemäß §…