RS0092396 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
"Heftige Gemütsbewegung" kann auch dann vorliegen, wenn der Täter bei der Verwirklichung des im Affekt gefaßten Tatentschlusses an sich überlegt und planmäßig vorgeht.
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"Heftige Gemütsbewegung" kann auch dann vorliegen, wenn der Täter bei der Verwirklichung des im Affekt gefaßten Tatentschlusses an sich überlegt und planmäßig vorgeht.