Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, in der rechtlichen Beurteilung des dem Angeklagten Rene P***** im Faktum 2 angelasteten, durch Drohungen gekennzeichneten Verhaltens als Verbrechen der schweren Erpressung nach den §§ 144 Abs. 1,…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unangefochtenen Schuldspruch des Werner H***** enthält, wurde Rene P***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB (Faktum 1) und des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2, …
Rechtliche Beurteilung Nach den den bekämpften Schuldspruch betreffenden Entscheidungsgründen hat der Angeklagte in der Zeit zwischen Jänner 1988 und Dezember 1990 in Graz wiederholt den 85 Jahre alten Karl S***** durch Drohung mit einer Verletzung an Freiheit und Ehre, und zwar durch die Äußerung, er als (vermeintlicher)…