JudikaturJustizRS0092236

RS0092236 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Februar 2023

Für die Annahme einer (zur Begründung einer außerehelichen Lebensgemeinschaft neben der Geschlechtsgemeinschaft erforderlichen) Wohngemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft bedarf es der Führung eines gemeinsamen Haushalts an einer zum Mittelpunkt gemeinsamer Lebensführung bestimmten Wohnstätte.

Entscheidungen
3