Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird dahin Folge gegeben, daß die über den Angeklagten verhängte Strafe unter Anwendung des § 41 StGB. auf 4 (vier) Jahre herabgesetzt wird. Gemäß dem § 390 a StPO. fallen dem Angeklagten Zoran A die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen die aus Jugoslawien stammenden Ehegatten Ljiljana A (geboren am 30.Juli 1954) und Zoran A (geboren am 7.Mai 1953) schuldig erkannt, und zwar I. Ljiljana A des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nac…
Rechtliche Beurteilung Keinem dieser Einwände kommt Berechtigung zu. Die reklamierte Zusatzfrage wegen des Vorliegens der Straflosigkeitsvoraussetzungen des Schwangerschaftsabbruches im Sinn des § 97 Abs. 1 Z. 1 StGB. (§ 313 StPO.) war im Verfahrensergebnisdem Beschwerdevorbringen zuwider - nicht indiziert und unterblieb …