Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Mit ihren Berufungen werden die Staatsanwaltschaft und die Angeklagte auf diese Entscheidung verwiesen.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ilse H*** des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach § 79 StGB schuldig erkannt. Nach dem Urteilsspruch hat die Angeklagte - noch unter der Einwirkung des Geburtsvorgangs - ihr neugeborenes Kind dadurch getötet, daß sie es unmittelbar nach…
Rechtliche Beurteilung Die Mängelrüge (§ 281 Abs. 1 Z. 5 StPO) zeigt zutreffend einen Widerspruch des Urteils über entscheidende Tatsachen auf, weil der Beschwerdeführerin in den Urteilsgründen - im Gegensatz zu der im Tenor festgestellten Handlung - eine Tötung des Kindes durch Unterlassung (§ 2 StGB) angelastet wird. Di…