JudikaturJustizRS0092150

RS0092150 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juni 1983

Der Begriff der behördlichen Verfolgung ist weiter als jener der Gerichtsanhängigkeit; staatsanwaltschaftliche Erhebungen, die der Überprüfung des behaupteten Sachverhalts dienen, fallen ebenso darunter wie Nachforschungen durch Augenschein.

Entscheidungen
5