JudikaturJustizRS0092142

RS0092142 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 1993

Wesentlich für eine Urkunde im Sinne § 74 Z 7 StGB ist das Vorliegen einer Gedankenerklärung, die schriftliche Verkörperung dieser Erklärung, die Abgabe der schriftlich verkörperten Erklärung zu rechtserheblichen Zwecken und die Erkennbarkeit des Ausstellers dieser Erklärung.

Entscheidungen
6