JudikaturJustizRS0092045

RS0092045 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Oktober 1995

Die Anwendung des § 43 a Abs 4 StGB setzt eine hohe Wahrscheinlichkeit (und nicht bloß eine begründete Aussicht) künftigen Wohlverhaltens voraus.

Entscheidungen
6