Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Erwin Josef B wird verworfen. Hingegen wird der Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten Eva Maria A teilweise Folge gegeben und das im übrigen unberührt bleibende angefochtene Urteil, gemäß § 290 Abs. 1 StPO. auch hinsichtlich des Angeklagten Erwin Josef B, …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 27.Februar 1960 geborene Eva Maria A und der am 5.Juni 1946 geborene Erwin Josef B, beide deutsche Staatsangehörige, des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z. 1, 129 Z. 1, 130 StGB. (A), des Verbreche…
Rechtliche Beurteilung Begründet ist die Nichtigkeitsbeschwerde der Erstangeklagten, soweit sie sich gegen die Annahme gewerbsmäßiger Begehung des Diebstahls und des Betrugs wendet (§ 281 Abs. 1 Z. 10 StPO.). Die Entscheidungsgründe enthalten in keinem Fall die zur Annahme der Gewerbsmäßigkeit erforderliche Tatsachenfests…