Spruch Der Beschluß des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 4. September 1980, GZ. 13 Ns 2113/80-7, mit dem Agnes A aus einer Freiheitsstrafe bedingt entlassen wurde, verletzt durch den Ausspruch über die Festsetzung der Probezeit mit sechs Jahren und acht Monaten das Gesetz in der Bestimmung des § 48 Abs. …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde der Verurteilten Agnes A von der mit dem Urteil vom 21. Februar 1968, AZ. 20 Vr 3206/67 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, über sie verhängten Strafe des schweren Kerkers in der Dauer von zwanzig Jahren gemäß § 46 StGB ein Rest im Ausmaß von sechs …
Rechtliche Beurteilung Dieser Beschluß steht in dem die Dauer der Probezeit betreffenden Ausspruch mit dem Gesetz nicht im Einklang. Gemäß der - mit dem 1. Jänner 1975 in Kraft getretenen (§ 322 Abs. 1 StGB) und daher im vorliegenden Fall, der mit Rücksicht auf den bereits früher erfolgten Eintritt der Urteilsrechtskraft …