Spruch Der Beschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Beschwerdegericht vom 5.September 1986, AZ 13 d Bl 903/86, verletzt das Gesetz in der Bestimmung des § 451 Abs. 2 StPO. Dieser Beschluß wird aufgehoben und es wird dem Landesgericht für Strafsachen Wien aufgetragen, über die Beschwerde der St…
Text Gründe: Auf Grund des von der Staatsanwaltschaft Wien beim Strafbezirksgericht Wien zum AZ 3 U 1868/85 gestellten Bestrafungsantrages (ON 1) wurden Florian N*** und Jacek P*** mit Strafverfügungen jeweils vom 6.August 1985 des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, w…
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 451 Abs. 2 StPO hat der Richter (des Bezirksgerichts), wenn er sich überzeugt, daß die Voraussetzungen des § 42 StGB vorliegen, das Verfahren mit Beschluß einzustellen. Aus der systematischen Einordnung dieser Vorschrift folgt keineswegs - wie das Beschwerdegericht meint - deren ausschließli…