JudikaturJustizRS0091943

RS0091943 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. September 2015

Gewaltdelikte und Sittlichkeitsdelikte richten sich gleichermaßen gegen die körperliche Integrität des Opfers und beruhen daher - kriminologisch gesehen - auf der gleichen schädlichen Neigung.

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6