Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Aus Anlaß der Nichtigkeitsbeschwerde wird gemäß dem § 290 Abs 1 StPO das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch zu Punkt 2 (wegen des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach dem § 229 StGB) und demzufolge auch im Strafausspru…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12.November 1960 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Angeklagte Claudio Emilio C*** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 4, 130, erster Fall, StGB (Punkt 1./) sowie der Vergehen der Urkun…
Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten schlägt nicht durch: Dem gegen die Annahme der gewerbsmäßigen Begehung der Diebstähle gerichteten Beschwerdevorbringen ist entgegenzuhalten, daß es bei der Gewerbsmäßigkeit entscheidend auf die Tendenz (Absicht) des Täters ankommt, sich durch die wiederkehr…