JudikaturJustizRS0091904

RS0091904 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juni 1977

Zur Wahrnehmbarkeit für einen größeren Personenkreis genügt es, wenn aus einem solchen tatsächlich vorhandenen Kreis auch nur wenige Personen, jedoch unbestimmt welche, die Tat unmittelbar wahrnehmen können.