Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, welches im übrigen unberührt bleibt, in den Freisprüchen II/1, II/4 und II/5 des Urteilstenors sowie im den Angeklagten Helmut Herbert M*** betreffenden Strafausspruch (einschließlich des Ausspruchs über die Anrechnung der Vorha…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmut Herbert M*** des Verbrechens der versuchten Erpressung nach den §§ 15 Abs. 1, 144 Abs. 1 StGB sowie der Vergehen des schweren Betruges nach den §§ 12 (zweite Täterschaftsform), 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 StGB und der Sachbeschädigung nach dem § …
Rechtliche Beurteilung Mithin war der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Folge zu geben, das angefochtene Urteil, welches im übrigen unberührt zu bleiben hatte, in den Freisprüchen II/1, II/4 und II/5 des Urteilstenors sowie im den Angeklagten betreffenden Strafausspruch (einschließlich des Ausspruchs über die …