Spruch Das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 14. November 2018, GZ 120 Hv 45/18g-31, verletzt in seinem Verfallsausspruch §§ 1, 61 StGB sowie § 20 StGB idF vor BGBl I 2010/108. Dieses Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, wird im Ausspruch über den Verfall aufgehobe…
Text Gründe: [1] Mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 14. November 2018, GZ 120 Hv 45/18g 31, wurde Peter E***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. [2] Danach hat er …
Rechtliche Beurteilung [5] Wie die Generalprokuratur in ihrer zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend ausführt, steht das im Spruch genannte Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz als Schöffengericht in seinem Verfallsausspruch mit dem Gesetz nicht im Einklang: [6] Die Anwendbark…