Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten Gunther Hinrich A werden verworfen. Aus Anlaß der Nichtigkeitsbeschwerden wird gemäß § 290 Abs. 1 StPO das angefochtene Urteil in den Aussprüchen über die dem Angeklagten Gunther Hinrich A auferlegte Wertersatzstrafe und über die…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 27.Jänner 1950 geborene Transportunternehmer Klaus Dieter B, der am 2.März 1945 geborene Kraftfahrer Gunther Hinrich A, der am 24.Jänner 1949 geborene Transportunternehmer Bernhard Gerhard C, der am 8.Juli 1949 geborene Kraftfahrer Helmut D und der …
Rechtliche Beurteilung Mit diesem Vorbringen zeigt jedoch der Beschwerdeführer keinen formellen Begründungsmangel im Sinne des § 281 Abs. 1 Z. 5 StPO auf. Geht man davon aus, daß, wie das Erstgericht annahm, sämtliche Angeklagten sich an dem bandenmäßig organisierten Schmuggelfahrten bewußt und in voller Kenntnis des gepl…