Spruch Im Verfahren zum AZ 35 Vr 1185/85 des Landesgerichtes Innsbruck wurde das Gesetz verletzt, und zwar I. mit dem Urteil vom 5.Juni 1985 (ON 67) 1. durch die Nichtberücksichtigung des Beschlusses Nr. 232 des siebengliedrigen Berufungsgerichtes Athen vom 18.Juli 1984, 2. durch den Ausspruch über die Anr…
Text Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 5.Juni 1985, GZ 35 Vr 1185/85-67, wurde Martin B*** (I.) des Verbrechens nach § 12 (zu ergänzen: Abs. 1) SuchtgiftG sowie der Vergehen (II.) des versuchten schweren Diebstahls nach §§ 15, 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4 StGB, (…
Rechtliche Beurteilung Die aufgezeigten Gesetzesverletzungen waren in Stattgebung der von der Generalprokuratur erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes wie im Spruch festzustellen und, soweit sie sich zum Nachteil des Verurteilten auswirken könnten (Pkte. I.3. und II.: mangelnde Haftanrechnung - im Fall …