Spruch Die gegen Mag.Elisabeth V***** wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 StGB erlassene Strafverfügung des Strafbezirksgerichtes Wien vom 26.April 1996, GZ 9 U 440/96-13, verletzt das Gesetz in der Bestimmung des § 42 StGB. Gemäß § 292 letzter Satz StPO wird diese Straf…
Text Gründe: Nach den sicherheitsbehördlichen Erhebungen des Bezirkspolizeikommissariates Hietzing versuchte Klothilde L***** am 16. Dezember 1995 gegen 20.15 Uhr vergeblich, eine Bekannte im Hause Wien 13., Preindlgasse 3, zu besuchen. Als sie wieder zu ihrem Auto zurückgehen wollte, rutschte sie beim…
Rechtliche Beurteilung Die gegen Mag.Elisabeth V***** erlassene Strafverfügung steht - wie der Generalprokurator in seiner dagegen gemäß § 33 Abs 2 StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zutreffend aufzeigt - mit dem Gesetz nicht im Einklang. Gemäß § 42 StGB ist eine von Amts wegen zu verfolgende…