Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird dahin Folge gegeben, daß die über den Angeklagten verhängte Freiheitsstrafe auf 8 (acht) Monate herabgesetzt und gemäß dem § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wird. Gemäß dem § 390 a StPO fa…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 30.Juni 1947 geborene Beamte des Österreichischen Bundesheeres Harald A des Vergehens der Veruntreuung nach dem § 133 (Abs 1), Abs 2, erstem Fall, StGB und des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er als de…
Rechtliche Beurteilung Nur den letzterwähnten Schuldspruch (Punkt B./) bekämpft der Angeklagte mit einer von ihm auf die Z. 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO (der Sache nach aber auf die Z. 10 des § 281 Abs 1 StPO) gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, in der er eine straflose Nachtat ('Deckungshandlung') zur Veruntreuung geltend…