JudikaturJustizRS0091649

RS0091649 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 1985

Entbehrlichkeit des Eintritts der Rechtsfolgen (Amtsverlust) verneint bei einem (wenngleich erst nach Verübung der Straftaten in den Schuldienst eingetretenen) Lehrer.