RS0091649 – OGH Rechtssatz
RS0091649 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Entbehrlichkeit des Eintritts der Rechtsfolgen (Amtsverlust) verneint bei einem (wenngleich erst nach Verübung der Straftaten in den Schuldienst eingetretenen) Lehrer.
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Entbehrlichkeit des Eintritts der Rechtsfolgen (Amtsverlust) verneint bei einem (wenngleich erst nach Verübung der Straftaten in den Schuldienst eingetretenen) Lehrer.