Spruch In der Strafsache gegen Franz A, AZ. 9 E Vr 375/80 des Kreisgerichtes Krems an der Donau, verletzt das Urteil dieses Gerichtshofes vom 10. Juni 1980, ON. 7, insoweit darin die Anrechnung der Vorhaft vom 23. April 1980, 8.30 Uhr, bis 24. April 1980, 7.45 Uhr, und vom 21. Mai 1980, 16.00 Uhr, bis 23. …
Text Gründe: Der am 22. Mai 1956 geborene Müller Franz A leistete seit 1. April 1980 den ordentlichen Präsenzdienst. Am 23. April 1980 verweigerte er die Befolgung eines Befehls, wurde deshalb von seinem Dienstvorgesetzten um 8.30 Uhr dieses Tages festgenommen und verblieb in militärischer Verwahrungshaf…
Rechtliche Beurteilung Das Urteil des Kreisgerichtes Krems/Donau vom 10. Juni 1980, ON. 7, verletzt, insoweit die Anrechnung der genannten Vorhaften des Beschuldigten unterblieb, das Gesetz in der Bestimmung des § 38 Abs. 1 Z. 1 und 2 StGB; denn nach dieser Gesetzesstelle sind die verwaltungsbehördliche und die gerichtlic…