JudikaturJustizRS0091537

RS0091537 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Oktober 1983

Ein bloß durch Vernehmungen verursachter Aufenthalt bei einer Gendarmeriedienststelle hat nicht den Charakter einer Verwahrungshaft, weil ihm nicht ein primär auf die unmittelbare Herbeiführung einer Freiheitsbeschränkung gerichtete Amtshandlung der staatlichen Vollzugsgewalt zugrundeliegt.

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3