Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben und der Angeklagten gemäß § 38 StGB (außer der im angefochtenen Urteil angeführten) auch die am 19.Mai 1981 ab 04 Uhr 50 erlittene Vorhaft auf die Strafe angerechnet. Der Berufung der Staatsanwaltschaft wird Folge gegeben und die Freiheitsstrafe auf 3 1/…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 1.Februar 1956 geborene Löterin Ilse A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens der vorsätzlichen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach § 83 Abs. 1, 86 StGB schuldig erkannt, weil sie am 18.Mai 1981 in Rabensburg ihren Ehegatte…
Rechtliche Beurteilung Die Rechtsrüge ist begründet. Materiell die Kriterien einer Verwahrungshaft, die i.S. des § 38 StGB (nach dieser Gesetzesstelle) auf die Strafe anrechenbar ist, weist jeder Zeitraum auf, innerhalb dessen sich der Verurteilte - anders als bei einer (allenfalls auch längeren) vorübergehenden Anwesenhe…