Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird teilweise Folge gegeben, der den Angeklagten Clemens B betreffende Strafausspruch sowie gemäß § 295 Abs. 1 zweiter Satz StPO auch der den Verurteilten Harald A betreffende Strafausspruch aufgehoben und sowohl bei Clemens B als auch bei Har…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Jugendlichen Harald A, geboren am 27. März 1967, und Clemens B, geboren am 27. August 1967, des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1 StGB, B auch in der Erscheinungsform des Versuchs nach § 15 StGB, schuldig erkannt und hiefür zu (…
Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde ist auf § 281 Abs. 1 Z 9 lit b StPO gestützt und strebt, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 42 StGB behauptend, den Freispruch des Beschwerdeführers nach § 259 Z 4 StPO an; sie ist nicht berechtigt. Gemäß § 42 Abs. 1 StGB ist eine von Amts wegen zu verfolgende, nur mi…