Text Gründe: Der am 11.Jänner 1953 geborene (zuletzt beschäftigungslose) Eduard H*** wurde des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs. 1 StGB (1) und des Verbrechens des Zwangs zur Unzucht nach § 203 Abs. 1 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach hat er am 20. Mai 1985 in Wien Hanna M*** mit Gewalt gegen ih…
Rechtliche Beurteilung In Ausführung der Mängelrüge (Z. 5) wirft er dem Erstgericht vor, das Urteil unvollständig, offenbar unzureichend, widersprüchlich und aktenwidrig begründet zu haben. Das Beschwerdevorbringen erschöpft sich jedoch, ohne formale Begründungsmängel aufzeigen zu können, seinem Inhalt und seiner Zielsetz…