Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird teilweise, und zwar dahin Folge gegeben, daß die über den Angeklagten verhängte Freiheitsstrafe auf 5 (fünf) Monate herabgesetzt wird. Im übrigen wird der Berufung nicht Folge gegeben. Gemäß dem § 390 a StPO. fallen dem Angeklagten auch di…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde unter anderen der Angeklagte Rudolf A des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach dem § 287 Abs 1 (§§ 15, 269 Abs 1; 115 Abs 1, 117 Abs 2) StGB. schuldig erkannt, weil er sich am 19. Dezember 1975 in Tra…
Rechtliche Beurteilung Der Nichtigkeitsbeschwerde kommt keine Berechtigung zu. Zur Fahrlässigkeit genügt es, daß der Täter die Sorgfalt außer acht läßt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten ist, sobald er deshalb nicht erkennt…