Spruch Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Friedrich A gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens des versuchten schweren Betrugs nach § 15, 146, 147 Abs 1 Z. 1, Abs 3 StGB schuldig erkannt worden war, ist vom Obersten Gerichtshof mit Beschluß vom 16.September 1982, GZ. 13…
Rechtliche Beurteilung Die Berufung des Angeklagten, mit der er eine Herabsetzung des Strafmaßes in Anwendung der außerordentlichen Strafmilderung anstrebt, ist nicht begründet. Auch wenn den festgestellten Milderungsgründen keine erschwerenden Umstände gegenüberstehen, setzt die Anwendung des § 41 StGB außer der begründe…