JudikaturJustizRS0091254

RS0091254 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 2003

Die einem (die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden) Rauschzustand nahekommende Alkoholisierung ist ausschließlich unter den Voraussetzungen des § 35 StGB zu beurteilen.

Entscheidungen
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