Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des Rechtmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mark Philippe E***** auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt, weil er am 17. August 2002 in Wien dem Stefan B***** dadurch, dass er ein Küchenmesser gegen ihn r…
Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte bekämpft dieses Urteil aus § 345 Abs 1 Z 5, 6 und 10a StPO mit Nichtigkeitsbeschwerde, der keine Berechtigung zukommt. Der Verfahrensrüge (Z 5) zuwider wurden durch die Abweisung (S 393 f) des Antrags auf Vernehmung des BI Sch***** als Zeugen zum Beweis dafür, dass Stefan B***** bei s…