JudikaturJustizRS0091200

RS0091200 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Januar 2022

Der lange Deliktszeitraum und die Wiederholung von einzelnen Beischlafshandlungen an zwei Geschwistern können neben dem Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen als Erschwerungsumstände gewertet werden, weil § 33 Z 1 StGB mehrere eigene Erschwerungsumstände (arg: oder) aufzählt, die verschiedene Kriterien einer gesteigerten Schuld (demonstrativ) aufzuzeigen.

Entscheidungen
7