Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Den Berufungen wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen den Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last. II. über die Beschwerde des Angeklagten Eckhard Josef L*** gegen den Beschluß des Geschwornengerichtes beim Landesger…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurden die Angeklagten Eckhard Josef L***, Christian M*** und Friedrich K*** (zu Punkt 1) des Verbrechens des (minder schweren) Raubes nach § 142 Abs 2 StGB (nF), der Angeklagte Christian M*** überdies (zu Punkt 2) …
Rechtliche Beurteilung Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Eckhard Josef L***: Dieser Angeklagte macht die Nichtigkeitsgründe der Z 5, 6 und 10 a des § 345 Abs 1 StPO geltend. Der in der Hauptverhandlung vom 26.Jänner 1988 gestellte Beweisantrag auf Beiziehung eines medizinischen Sachverständigen, durch den nachge…