JudikaturJustizRS0091100

RS0091100 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. September 1991

Alkoholmißbrauch trotz eines wegen Nervenleidens ärztlich verordneten strikten Alkoholverbotes wiegt die durch den Genuß des berauschenden Mittels bewirkte Enthemmung (mehr als) auf.