Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Mag.Volker S***** der Verbrechen des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB und des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Ab…
Rechtliche Beurteilung Dieses Urteil bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Nichtigkeitsgründe der Z 6, 8, 9, 10 a, 11 a und 12 des § 345 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde; ihr kommt jedoch keine Berechtigung zu. Eine Verletzung der Vorschriften über die Fragestellung (Z 6) erblickt der Beschwerdeführer im…