RS0090761 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Raub steht zur erpresserischen Entführung keineswegs im Verhältnis der Spezialität. Beide Delikte können tateinheitlich zusammentreffen (Geiselnahme beim Bankraub).
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Raub steht zur erpresserischen Entführung keineswegs im Verhältnis der Spezialität. Beide Delikte können tateinheitlich zusammentreffen (Geiselnahme beim Bankraub).