Spruch In teilweiser Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde und aus deren Anlass wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen - mithin auch in den zu I/A/1 und 4 ergangenen Schuldsprüchen wegen gewerbsmäßigen schweren Betruges - unberührt bleibt, in den zu I/A/2, 3, 5, 7 und 8 ergangenen Schuldsprüchen der…
Text Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde Patric Mü***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt (I/A). Danach hat er gemeinsam mit Nikolaus M***** in R*****, U***** und anderen Orten Österreichs mit auf u…
Rechtliche Beurteilung Die Feststellung, wonach sich der Angeklagte unrechtmäßig bereichern wollte, steht nicht im Widerspruch zum Hinweis der Entscheidungsgründe, wonach - ungeachtet des Schadenseintritts - nicht festgestellt werden konnte, dass er auch tatsächlich persönlich bereichert wurde (Z 5 dritter Fall). Zudem sp…