JudikaturJustizRS0090615

RS0090615 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Dezember 2008

Zum Zusammenrechnungsprinzip. Die Verurteilung des Täters wegen Verbrechens und wegen der Übertretung (nunmehr Vergehen) des Diebstahls ist unmöglich.

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