Spruch Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerde werden das angefochtene Urteil, das im Freispruch unberührt bleibt, im Schuldspruch, demgemäß auch im Strafausspruch und im Kostenausspruch, weiters im Einziehungserkenntnis sowie der Beschluss auf Absehen vom Widerruf bedingter Strafnachsichten und Verlängerun…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Boris H***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 23. März 2012 in Wien den Gerichtsvollzieher des Bezirksgerichts D*****, Michael P*****, durch die Frage, ob dieser vo…
Rechtliche Beurteilung Gegen den Schuldspruch richtet sich die aus § 281 Abs 1 Z 5 und 9 lit a StPO ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten. Aus deren Anlass überzeugte sich der Oberste Gerichtshof, dass dem Schuldspruch nicht geltend gemachte Nichtigkeit (Z 9 lit a) zum Nachteil des Angeklagten anhaftet, die vo…