JudikaturJustizRS0090501

RS0090501 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 2019

Auch bei der gemäß § 26 Abs 3 StGB im selbständigen (objektiven) Verfahren durchzuführenden Einziehung müssen die Voraussetzungen des § 26 Abs 1 StGB, somit eine konkrete mit Strafe bedrohte, - nicht allerdings auch eine in concreto strafbare Handlung - vorliegen.

Entscheidungen
10