JudikaturJustizRS0090493

RS0090493 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Juni 2000

Ein Tatbeitrag im Sinn des dritten Falles des § 12 StGB kann auch in der Zusicherung von Aufpasserdiensten bestehen, selbst wenn sich der Zusichernde zum Zeitpunkt der Tatbegehung dann nicht mehr in einer örtlichen Nahebeziehung zum Tatort befand.

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