JudikaturJustizRS0090468

RS0090468 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Mai 1992

Zufolge rechtlicher Gleichwertigkeit der drei Beteiligungsformen des § 12 StGB wird eine Nichtigkeitsbeschwerde durch die Behauptung rechtsirrtümlicher Beurteilung des Täterverhaltens als Ausführungshandlung (§ 12, erster Fall, StGB) statt richtig Beitragstäterschaft nicht zugunsten des Rechtsmittelwerbers ausgeführt.