RS0090468 – OGH Rechtssatz
RS0090468 – OGH Rechtssatz
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Zufolge rechtlicher Gleichwertigkeit der drei Beteiligungsformen des § 12 StGB wird eine Nichtigkeitsbeschwerde durch die Behauptung rechtsirrtümlicher Beurteilung des Täterverhaltens als Ausführungshandlung (§ 12, erster Fall, StGB) statt richtig Beitragstäterschaft nicht zugunsten des Rechtsmittelwerbers ausgeführt.