JudikaturJustizRS0090356

RS0090356 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. März 1983

Wird die Vollziehung der Unterbringung in der Rückfallstäterschaft durch den Vollzug einer Freiheitsstrafe unterbrochen, so entfällt für dessen Dauer die Notwendigkeit einer Prüfung nach § 25 Abs 3 StGB.

Entscheidungen
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