Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Den Berufungen der Angeklagten Melitta S* und Barbara F* wird nicht Folge gegeben. Hingegen wird der Berufung des Angeklagten Johannes S* teilweise, und zwar dahin Folge gegeben, daß die Freiheitsstrafe auf 1 (ein) Jahr herabgesetzt wird; im übrigen wird ih…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil (das auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche aller drei Angeklagten enthält) wurden Melitta S* (A.I.1.bis 3., A.II.1. und 2.) und Barbara F*, geborene S*, (A.I.1., A.II.1.) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Di…
Rechtliche Beurteilung Gegen diesen Schuldspruch erhob lediglich die Angeklagte Barbara F*, und zwar inhaltlich der Beschwerdeausführungen und des Beschwerdeantrages (541 f) ausdrücklich nur gegen die Schuldspruchsfakten A.II.1.a und A.II.1.b.aa bis cc eine auf die Z 9 lit a und 9 lit b des § 281 Abs 1 StPO gestützte Nich…