Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Den Berufungen der Angeklagten wird dahin Folge gegeben, daß die über sie verhängten Freiheitsstrafen wie folgt herabgesetzt werden: bei Robert A unter Anwendung des § 41 StGB auf 4 (vier) Jahre, bei Hermann B auf 5 (fünf) Jahre und bei Manfred C auf 6 1…
Text Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden (1.) Robert A, Hermann B und Manfred C des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster Fall StGB sowie (2.) A überdies des (durch gefährliche Drohung, und zwar durch die öußerung, er werde ih…
Rechtliche Beurteilung Die Verfahrensrüge (Z 5) des Angeklagten B gegen das abweisende Zwischenerkenntnis geht fehl. Denn in der Hauptverhandlung hat der Beschwerdeführer, der dies bis dahin stets bestritten hatte, im wesentlichen übereinstimmend mit den Verantwortungen beider Mitangeklagten ebenfalls zugestanden, daß er …