Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil aufgehoben und gemäß § 288 Abs 2 Z. 3 StPO. in der Sache selbst erkannt: Ernst A ist schuldig, am 31.Jänner 1981 in Wien mit dem am 21.April 1965 geborenen, mithin jugendlichen Wolfgang B gleichgeschlechtliche Unzucht zu treiben …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.September 1944 geborene Malergeselle Ernst A vom obbezeichneten Anklagevorwurf gemäß § 259 Z. 3 StPO. freigesprochen. Nach den wesentlichen Urteilsfeststellungen sprach der Angeklagte den genannten Jugendlichen in der (als 'Homosexuellenstrich' be…
Rechtliche Beurteilung Diesen Freispruch bekämpft die Staatsanwaltschaft mit einer (nur) auf die Z. 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO. gestützten Nichtigkeitsbeschwerde mit der Argumentation, auf das Tatverhalten des Angeklagten träfen sämtliche Kriterien eines strafbaren Versuches zu. Dem ist beizupflichten. Das Erstgericht g…