JudikaturJustizRS0089903

RS0089903 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 2016

Der Ausspruch, ob die strafbare Handlung ein Verbrechen oder Vergehen ist, ist nur deklaratorische Deliktsbezeichnung. Eine diesbezügliche Falschbezeichnung stellt keine Urteilsnichtigkeit dar und ist sanktionslos.

Entscheidungen
13