JudikaturJustizRS0089880

RS0089880 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. September 2021

Absolute Untauglichkeit ist gegeben, wenn die Verwirklichung des Deliktstypus auf die vorgesehene Art auch bei einer generalisierenden Betrachtung, also unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles, geradezu denkunmöglich ist und somit unter keinen wie immer gearteten Umständen erwartet werden kann.

Entscheidungen
12