JudikaturJustizRS0089871

RS0089871 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Januar 2015

Strafbarer Versuch beginnt, wenn das Täterverhalten mit der geplanten Tat schon in einem derart sinnfälligen Zusammenhang steht, dass es direkt auf sie ausgerichtet ist und nach den Zielvorstellungen des Täters in unmittelbarer Folge in die Ausführung übergehen soll.

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