JudikaturJustizRS0089834

RS0089834 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. März 2007

Die Zurechenbarkeit einer Tatbeteiligung im Sinne der zweiten oder dritten Variante des § 12 StGB wird durch das Ausmaß des Zeitabstandes bis zur Tatausführung nicht aufgehoben (sofern nur letztere ohne die betreffende Beteiligungshandlung nicht bzw nicht so geschehen wäre, wie sie sich tatsächlich ereignete).

Entscheidungen
2