Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Gemäß § 390a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Gerhard B***** wurde des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt als Beteiligter nach §§ 12 zweiter Fall, 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 7. Mai 1999 in Wien dadurch, dass er dem abgesondert verfolgten Revierinspektor Raimund F***** Nachricht auf der Mailbox dessen Ha…
Rechtliche Beurteilung Die Mängelrüge (Z 5) behauptet vorweg eine Undeutlichkeit der Feststellungen, weil die "Worte", welche der Angeklagte auf die Mailbox des Polizeibeamten gesprochen hat, nicht konstatiert wurden. Dessen bedurfte es nicht; es genügte den Sinngehalt und die Tragweite derselben wiederzugeben. Was auch …