JudikaturJustizRS0089786

RS0089786 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. März 2003

Bei Prüfung der subjektiven Tatbestandserfordernisse muß aus den objektiven, der Vollendung vorgelagerten Tathandlungen des Täters abzuleiten sein, daß er die entscheidende Hemmstufe vor der Tat schon überwunden hat.

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2