Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung "wegen Schuld" werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die gegen die Strafaussprüche gerichteten Berufungen und die Beschwerde werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Gemäß § 390a StPO fallen dem Angeklagten Herbert J***** auch die Kos…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde Herbert J***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall und 15 StGB schuldig erkannt (B/1. und 2.a, b, c; C/1.a, b, 2.). Danach hat er, soweit i…
Rechtliche Beurteilung Der allein gegen dieses Schuldspruchfaktum aus § 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Herbert J***** kommt keine Berechtigung zu. Nach den den Schuldspruch tragenden Feststellungen entnahm der Angeklagte J***** am 5. September 2002 in der Filiale Stromstraße der …