Spruch 1. Der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Peter H*** wird zur Gänze, jener des Angeklagten Heinz H*** teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt - hinsichtlich des Angeklagten Zeljko K*** gemäß § 290 Abs. 1 StPO - im Schuldspruch der genannten Angeklagten w…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 30-jährige Heinz H***, der 19-jährige Zeljko K*** und der nunmehr 22-jährige Peter H*** (zu I./1) des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 15, 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 2 StGB, (zu I./2) des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf na…
Rechtliche Beurteilung Hinsichtlich des zuletzt angeführten Schuldspruchs sind beide Nichtigkeitsbeschwerden begründet. Ob ein Täterverhalten ausführungsnah im Sinne des § 15 Abs. 2 StGB ist, ist für jedes Delikt gesondert unter Berücksichtigung der deliktsspezifischen Besonderheiten zu beurteilen, weil nur von der Fassun…