Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Den Berufungen wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen der Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde die am 22.September 1957 geborene Hausfrau Marianne B*** des Verbrechens des Totschlags nach § 76 StGB schuldig erkannt, weil sie sich am 21.Dezember 1988 in Götzis in einer allgemein begreiflichen heftigen Gem…
Rechtliche Beurteilung Die Angeklagte bekämpft den Schuldspruch mit einer allein auf die Z 6 des § 345 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, der keine Berechtigung zukommt. Die Verletzung einer Vorschrift über die Fragestellung (§ 313 StPO) erblickt die Beschwerdeführerin darin, daß entgegen dem von ihrem Verteidi…